Quartier: LerchenbergWärmeversorgung für einen ganzen Stadtteil

Beim Wort „Lerchenberg“ denken viele zuerst an das dort ansässige Sendezentrum des ZDF. Doch der Lerchenberg ist deutlich mehr: Seit dem ersten Spatenstich in den 1960er Jahren hat sich hier ein attraktiver und bunter Stadtteil entwickelt, mit eigenem Einkaufszentrum, Schulen und Kindertagesstätten, abwechslungsreicher Gastronomie und Wohnraum für über 6.000 Menschen.

 

Seit Mai 2016 übernimmt die Mainzer Wärme PLUS die Wärmeversorgung auf dem Mainzer Lerchenberg, und das über ein eigenes lokales Heizkraftwerk. Hier sind wir ständig bestrebt, die Effizienz der Anlage und des Netzes zu verbessern. Ende August 2017 wurde ein großer Pufferspeicher installiert. Dieser Warmwasserspeicher verfügt bei einer Höhe von ca. 12 Metern und einer Breite von ca. 3 Metern über ein Volumen von insgesamt etwa 90 Kubikmetern Heizwasser. Mit Hilfe dieses Pufferspeichers konnte die Strom- und Wärmeproduktion der beiden Blockheizkraftwerke nach der Inbetriebnahme optimal an den Bedarf des Wärmenetzes angepasst werden. Dies stellt ein Höchstmaß an hocheffizienter Kraftwärmekopplung für die Wärmeversorgung auf dem Lerchenberg sicher.

Energie­spartipps für Zu­hauseZur Ent­lastung der Um­welt und des Geld­beutels

Gerade in der aktuellen Situation ist es von besonderer Bedeutung, durch einen bewussten Umgang mit Ressourcen den eigenen Verbrauch zu reduzieren. Dies ist bereits mit der Umsetzung von einfachen Tipps möglich, die wenn überhaupt, nur geringe Investitionen benötigen. 

Unser Förder­programmAus­tausch in­effizienter Warm­wasser­speicher

Der Austausch von ineffizienten Warmwasserspeichern ermöglicht eine nachhaltige und effiziente Versorgung und stellt damit ein wichtiges Instrument zur Reduktion des Energieverbrauchs dar. Aus diesem Grund wird die Anschaffung eines neuen, modernen Geräts als Einwohner der Quartiere Berliner Siedlung und Lerchenberg mit bis zu 500 Euro bezuschusst. 
Kran-Lerchenberg

Neue Kamin­innen­röhren für das Heiz­werk Lerchen­berg

Das Heizwerk in der Regerstraße auf dem Mainzer Lerchenberg wird mit neuen Kamininnenröhren ausgestattet, was einen effizienteren Betrieb ermöglicht. Im Rahmen der Baumaßnahmen wurden die alten Innenröhren aus Cortenstahl sukzessiv demontiert.

Die ersten Schritte des Projekts starteten im August, mit der Fertigstellung ist im Laufe des Septembers zu rechnen. Die neuen Edelstahlabgasröhren wurden mit einer Wärmedämmung und Abstandshaltern aufgerüstet und werden nun in den bestehenden Kaminschacht eingelassen. Diese Aktion erfordert den Einsatz eines Kranes mit einer Höhe von circa 110 Metern, mit dessen Hilfe die neuen Abgasrohre mit Segmentlängen von rund 20 Metern eingelassen werden.

Im Rahmen dieser Maßnahme sind vorübergehende Parkplatzsperrungen notwendig, über die die Anwohner rechtzeitig informiert werden. Die Wärmeversorgung ist dabei zu keinem Zeitpunkt gefährdet und wird in dieser Zeit über das Fernwärmenetz der Mainzer Fernwärme und die im Heizwerk vorhandenen Kessel, für die ein Notkamin installiert wurde, sichergestellt.

Die neuen Edelstahlabgasröhren ermöglichen wiederum eine Absenkung der Rauchgastemperatur, was im Sinne eines bewussten Umgangs mit Ressourcen einen bedeuteten Vorteil darstellt: Durch die Nutzung der Niedertemperaturwärme kann eine höhere Leistung der neuen Wärmepumpe erreicht werden und so einen effizienteren Betrieb der beiden Blockheizkraftwerke gewährleisten.

Notfallnummer Wärmeversorgung Lerchenberg

Bei technischen Problemen mit Ihrer Wärmeversorgung wählen Sie bitte direkt unsere Notfallnummer des Heizwerks Lerchenberg.

 

Telefon: 06131 – 21 70 610

Fernwärme - Das PLUS für die Umwelt und Versorgungssicherheit

Fernwärme ist die umweltfreundliche und komfortable Art zu heizen. Sie verwertet Energie, die ansonsten ungenutzt an die Umwelt abgegeben werden würde. Das verringert den Brennstoffverbrauch und erzeugt weniger klimaschädliches CO2 und Abgas. Die Energiepreise sind in den vergangenen Monaten teils stark gestiegen. Ein Thema, das viele unserer Kundinnen und Kunden beschäftigt.

Wir fassen hier die wichtigsten Antworten zu dem Thema zusammen:

  • 1. Wie hat sich der Wärmepreis am Lerchenberg entwickelt und wie ist er 2024?

    Die Wärmepreise am Lerchenberg sind in Folge der Energiekrise in 2023 im Vergleich zu 2022 deutlich gestiegen. Dies ist keine Besonderheit der Wärme, sondern war gleichermaßen auch bei Strom- und Gaspreisen spürbar. Im aktuellen Jahr 2024 sind unsere Arbeitspreise im Vergleich zu 2023 um 27%   gesunken.,  

    Diese Preissenkung spiegelt sich leider aufgrund externer Faktoren 2024 nicht in Ihren Kosten nieder. Dies hat zwei Gründe: 
    - Die zum 01.04.2024 wieder von 7% auf 19% erhöhte Mehrwertsteuer auf Wärmelieferungen.
    - Der Wegfall der staatlichen Wärmepreisbremse. Diese hatte 2023 – trotz eigentlich höherer Preise – Ihre Kosten fast auf dem Niveau von 2022 gehalten, da 80% Ihres Verbrauchs preislich auf 9,6 ct/kWh gedeckelt wurde. 

    Dies hat zur Folge, dass trotz des von unserer Seite niedrigeren Preises auch die monatlichen Abschläge gestiegen sind. 
     
  • 2. Wie kommt mein Preis zustande?

    Fernwärme-Verträge haben aufgrund der hohen Investitionskosten lange Laufzeiten. Da die Entwicklung der verschiedenen Kostenbestandteile nicht so weit im Voraus vorhersehbar ist, sind in Fernwärmeverträgen Preisberechnungsformeln („Preisgleitklauseln“) enthalten. Diese passen auf Basis einer mathematischen Formel die Fernwärmepreise an veränderte Rahmenbedingungen an – sowohl nach oben als auch nach unten. Eine Preisberechnungsformel muss sowohl die Kostenentwicklung bei der Erzeugung und Bereitstellung von Fernwärme durch das Unternehmen als auch die jeweiligen Verhältnisse auf dem Wärmemarkt angemessen berücksichtigen.  In der Regel werden in einer Preisberechnungsformel Änderungen von Investitionskosten, Lohnkosten, Brennstoffpreisen und CO2-Abgaben sowie Entwicklungen im Wärmemarkt abgebildet. Hierzu werden nicht Werte des Versorgers – wie der Mainzer Wärme Plus GmbH – sondern öffentlich verfügbare Daten von neutralen Stellen (z.B. des Statistischen Bundesamtes) herangezogen. Jeder Versorger erstellt seine eigene Preisberechnungsformel, daher können sich die einzelnen Formeln der Wärmeversorger unterscheiden, z.B. je nachdem welche Brennstoffe zur Erzeugung von Fernwärme genutzt werden. 

    Am Lerchenberg basiert die Fernwärme-Erzeugung vorwiegend   auf Erdgas und Biomethan. Daher werden in der Preisberechnungsformel des Arbeitspreises der Erdgasindex und der Biomethan K-Faktor herangezogen und auch die CO2-Kosten berücksichtigt. Darüber hinaus wird der Wärmepreisindex genutzt, um die Entwicklung des allgemeinen Wärmemarktes abzubilden.
  • 3. Wie setzt sich der Wärmepreis zusammen? Was beinhaltet der Arbeitspreis und Grundpreis?

    Ihr Wärmepreis beinhaltet die Kosten der Lieferung, Erzeugung und der laufenden Instandhaltung und setzt sich aus verschiedenen Preisbestandteilen zusammen:

    Der Arbeitspreis wird pro Kilowattstunde gelieferter Wärmemenge abgerechnet und deckt die Kosten der Wärmeerzeugung ab. Auch die CO2-Kosten sind im Arbeitspreis enthalten.

    Der Grundpreis (auch Leistungspreis genannt) deckt die Kosten für die Bereitstellung der Fernwärme ab  – d.h. unabhängig vom letztlichen Verbrauch. Berechnet wird der Grundpreis nach der vertraglich vereinbarten vorzuhaltenden maximalen Wärmeleistung (Anschlussleistung). Der Grundpreis beinhaltet auch Investitionen  in Erzeugungsanlagen und Netze sowie Wartungs- und Instandhaltungskosten. 

    Hinzu kommen Kosten für die Messung und Abrechnung. Der Messpreis (pro Gebäude und Jahr) richtet sich nach dem vorhandenen Wärmemengenzähler. Der Abrechnungspreis richten sich nach der Art der Verbrauchstelle (Einfamilienhaus vs. Wohneinheit in einem Mehrfamilienhaus).
  • 4. Die Energiekrise ist vorbei. Wieso sinkt mein Preis nicht?

    Die vertraglich vereinbarten Preise sind 12 Monate gültig und können daher nie vollumfänglich die Energiepreise an der Börse widerspiegeln, die sich laufend verändern. Entwicklungen auf den Energiemärkten schlagen sich erst etwas zeitverzögert in den Preisen nieder – dies gilt sowohl für Preissteigerungen an den Energiebörsen wie während der Energiekrise als auch für Preissenkungen, wie sie aktuell an den Energiebörsen zu beobachten sind. 
  • 5. Wie oft werden die Preise angepasst?

    Wie vertraglich vereinbart werden die Preise einmal jährlich zum 1. Januar angepasst. Die neuen Preise werden stets im März veröffentlicht und gelten dann rückwirkend. Dies liegt daran, dass Fernwärmepreise e auf Indices des statistischen Bundesamtes beruhen, die für das Vorjahr immer erst Ende Februar veröffentlicht werden.
  • 6. Wie wurden Wärmepreisbremse und MwSt-Senkung in der Abrechnung für das Lieferjahr 2023 umgesetzt?

    Für das gesamte Jahr 2023 wurde der verringerte Mehrwertsteuersatz von 7% angesetzt (laut Gesetzgeber ab 01.04.2024 wieder 19%).

    Da Ihr vertraglich vereinbarter Arbeitspreis 2023 über dem von der Bundesregierung im Erdgas- und Wärmepreisbremsengesetz festgelegten Maximalwert von 95€/MWh brutto lag, wurden 80% Ihres Jahresverbrauchs auf diesen Preis „gedeckelt“. Entscheidend ist hier laut Gesetz nicht Ihr tatsächlicher jahresverbrauch laut Rechnung, sondern 80% Ihrer Jahresverbrauchsprognose 09/2022 (Entlastungskontingent“).   Für die übrigen 20% Ihres Verbrauchs galt weiterhin der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis. Auch die vertraglich vereinbarten Grund-, Mess- und Abrechnungspreise bleiben von der Wärmepreisbremse unberührt
     
  • 7. Wieso steigt mein Abschlag für 2024? (obwohl sich mein Verbrauch sich nicht geändert hat/ ich eine Rechnungsgutschrift für 2023 bekommen habe)

    Der Wärmepreis ist zum Jahreswechsel um 27% gesunken. Da die staatliche Wärmepreisbremse und die Mehrwertsteuer-Reduzierung jedoch ausgelaufen sind, steigen die Kosten leider für Sie – dies macht sich auch in gestiegenen monatlichen Abschlägen bemerkbar.
    Die im Spätjahr 2023 versendeten Abschlagshöhen für die ersten Monate in 2024 bezogen sich noch auf Ihren Verbrauch und Preis im Jahr 2023. Im neuen Abschlagsplan, den Sie mit Ihrer Abrechnung für das Jahr 2023 erhalten, wird nun Ihr tatsächlicher Jahresverbrauch 2023 sowie Ihre neuen Preise 2024 berücksichtigt (inkl. Wegfall der staatlichen Förderungen). Obwohl unser Preis für die Wärmelieferung sogar sinkt, steigen Ihre Kosten im Vergleich zum Jahr 2023 durch die von 7% auf 19% erhöhte Mehrwertsteuer sowie das Ende der staatlichen Wärmepreisbremse. 
     
  • 8. Kann ich meinen monatlichen Abschlag anpassen?

    Dies können Sie gerne tun, wenn Sie erwarten, dass sich Ihr Verbrauch ändert oder Sie mit einem Puffer sicher gehen möchten, dass auch bei einem kalten Winter keine Nachzahlung nötig ist. Unser Kundenteam hilft Ihnen gerne weiter. 
  • 9. Die Rechnung ist länger als sonst. Was bedeuten die zusätzlichen Angaben?

    Für die Wärmeabrechnung gelten genaue gesetzliche Regelungen für ergänzende Informationen, die wir erfüllen müssen. 
    Angaben zu ihrem Verbrauch und Vergleich zu Durchschnittsverbräuchen ähnlicher Versorgungsfälle: Ihr individueller Verbrauch wird mit einem Durchschnittsverbrauch vieler Versorgungsfälle verglichen. Da wir nicht alle Informationen, wie Wohnfläche, Baujahr etc. Ihres Gebäudes kennen, sind diese Vergleiche leider nicht sehr detailliert - Sie können jedoch dennoch gut eine Tendenz ablesen, ob Sie einen eher hohen oder niedrigen Verbrauch haben. 
    Anteil erneuerbarer Energieträger und unvermeidbare Abwärme: Um die Entwicklung der Wärmeerzeugung über die Jahre verfolgen zu können, werden wir Ihnen zukünftig den Anteil der erneuerbaren Energie an der Energieerzeugung ausweisen. Dies können Biomethan, grüner Wasserstoff, Umweltwärme, PV-Strom oder andere erneuerbare Energieträger sein. Es kann sich aber auch um Abwärme handeln, welche eigentlich unvermeidbar in Prozessen entsteht und abgegeben werden muss. Über technologische Maßnahmen wie Wärmenetze und Wärmepumpen können diese nutzbar gemacht werden. 
    Spezifischer Emissionswert: Hier werden die CO2-Emissionren pro erzeugter Kilowattstunde Energie ausgewiesen. 
     

Preisübersicht Quartier Lerchenberg in Mainz

  netto brutto
Grundpreis GP, je kW Anschlussleistung
57,00 €
67,83 €
Arbeitspreis AP, je kWh 0,075 €
0,09 €
Messpreise (MP), soweit einschlägig

Messpreis MP Wärmemengenzähler Qn ≤ 3m³/h, je Gebäude und Jahr

49,00 €
58,31 €

Messpreis MP Wärmemengenzähler Qn > 3m³/h, je Gebäude und Jahr

160,00 €
190,40 €

Messpreis MP Warmwasserzähler Einfamilienhaus, je Gebäude und Jahr

38,30 €
45,58 €

Messpreis MP Heizwasserzähler Einfamilienhaus, je Gebäude und Jahr

38,30 €
45,58 €
Abrechnungspreise (AbP), soweit einschlägig


Abrechnungspreis AbP (Abrechnung nach AVBFernwärmeV) 1, je Abrechnung und Jahr

90,00 €
107,10 €

Abrechnungspreis AbP (Abrechnung gemäß HeizkostenV) 2, je Abrechnung einer Nutzungseinheit in einem Mehrfamilienhaus

195,00 €
232,05 €

 

Preisstand 31.10.2015 (aktuelle Preise siehe Preisanpassung für das jeweilige Abrechnungsjahr)

Download

Preisanpassungen

  • Preisanpassung für das Abrechnungsjahr 2024
  • Preisanpassung für das Abrechnungsjahr 2023
  • Preisanpassung für das Abrechnungsjahr 2022
  • Preisanpassung für das Abrechnungsjahr 2021
  • Preisanpassung für das Abrechnungsjahr 2020
  • Preisanpassung für das Abrechnungsjahr 2019
  • Preisanpassung für das Abrechnungsjahr 2018
  • Preisanpassung für das Abrechnungsjahr 2017
  • Preisanpassung für das Abrechnungsjahr 2016

Berechnung der Anschlussleistung

StandardverfahrenBestandsgebäude

Die Mainzer Wärme PLUS sieht bei der Berechnung der Anschlussleistung eines Einfamilienhauses eine Sockelanschlussleistung von 8 kW vor. Alle Bestandsgebäude auf dem Lerchenberg wurden nach dem Standardverfahren bewertet. 

 

Die Grafik zum Download erläutert die von der Mainzer Wärme Plus herangezogene Vorgehensweise:


Die Grafik zum Download erläutert die Vorgehensweise bei der Berechnung der Anschlussleistung von Bestandsgebäuden:

AlternativverfahrenNeubauten oder Sanierung

Die Sockel-Anschlussleistung kann bei sanierten Häusern oder Neubauten reduziert werden, soweit der Mainzer Wärme PLUS GmbH ein entsprechendes (aktuelles) EnEV-Gutachten von den Eigentümern des Hauses vorgelegt wird.

 

Auf der Homepage der Deutschen Energie-Agentur (dena) finden Sie eine entsprechende Liste mit qualifizierten Energieberatern. Das Gutachten wird von der BAFA gefördert, es bleibt ein Selbstkostenanteil von rund 300 Euro.

Bei Unterschreitung der 8 kW Sockelleistung bei Neubauten oder Sanierungen beachten Sie bitte folgende Dokumente:

  • Übersicht Akteneinsicht in archivierte Bauakten
  • Rechenmodell
  • Anlage Rechenmodell

Dokumente & Formulare

In unserem Service-Bereich finden Sie alle relevanten Dokumente und Formulare zum Quartier Lerchenberg.

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